Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388
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Wie schnell muss Arbeitgeber Zeugnis ausstellen?
Wie schnell muss Arbeitgeber Zeugnis ausstellen? In Deutschland ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Dies muss in der Regel zum Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Es gibt jedoch keine genaue gesetzliche Frist, innerhalb der das Zeugnis ausgestellt werden muss. In der Praxis wird empfohlen, das Zeugnis zeitnah nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erstellen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Es ist ratsam, im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine konkrete Frist für die Ausstellung des Zeugnisses festzulegen.
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Muss mein Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung ausstellen?
Ja, dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Arbeitsbescheinigung auszustellen, wenn du diese anforderst. Die Arbeitsbescheinigung enthält Informationen über deine Beschäftigungsdauer, dein Gehalt und andere relevante Daten, die für zukünftige Arbeitgeber oder Behörden wichtig sein können. Es ist ratsam, die Arbeitsbescheinigung anzufordern, bevor du das Unternehmen verlässt, um mögliche Verzögerungen oder Schwierigkeiten zu vermeiden.
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Kann der Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen?
Kann der Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen? Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass ein Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt. Allerdings muss ein Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß sein und darf keine falschen oder irreführenden Informationen enthalten. Wenn ein Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt, das nicht der Leistung des Arbeitnehmers entspricht, kann dieser rechtliche Schritte einleiten, um eine Korrektur oder ein besseres Zeugnis zu erwirken. Es ist daher ratsam, bei Unstimmigkeiten oder Zweifeln an einem Arbeitszeugnis rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Interessen zu schützen.
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Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Urlaubsbescheinigung ausstellen?
Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Urlaubsbescheinigung auszustellen? Ja, in Deutschland ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Urlaubsbescheinigung auszustellen, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt. Diese Bescheinigung dient als Nachweis über den genommenen Urlaub und die noch offenen Urlaubstage. Sie ist wichtig für den Arbeitnehmer, um seine Urlaubsansprüche nachvollziehen zu können und eventuelle Unstimmigkeiten zu klären. Zudem kann die Urlaubsbescheinigung bei einem Arbeitgeberwechsel als Nachweis für den bereits genommenen Urlaub dienen.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Lexware Office Rechnung & Finanzen
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Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Wann muss der Arbeitgeber die Abrechnung schicken?
Der Arbeitgeber muss die Abrechnung in der Regel bis spätestens zum Ende des Monats nach der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers verschicken. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, dass der Arbeitnehmer zeitnah über sein Gehalt informiert wird. Es ist wichtig, dass die Abrechnung alle relevanten Informationen wie Arbeitsstunden, Lohn, Abzüge und eventuelle Zusatzleistungen enthält. Falls der Arbeitgeber die Abrechnung nicht fristgerecht verschickt, kann der Arbeitnehmer ihn dazu auffordern, dies umgehend nachzuholen.
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Wann muss der Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen?
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt. Dies gilt insbesondere bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß, wohlwollend und vollständig sein. Es dient dazu, dem Arbeitnehmer eine faire Chance auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Darüber hinaus kann ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden, wenn der Arbeitnehmer dies benötigt.
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Bis wann muss ein Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen?
Ein Arbeitgeber muss ein Arbeitszeugnis gemäß § 109 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen. Dies gilt sowohl für ordentliche als auch für außerordentliche Kündigungen. Sollte der Arbeitnehmer das Zeugnis früher benötigen, kann er den Arbeitgeber dazu auffordern, das Zeugnis bereits vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen. Es ist jedoch ratsam, eine angemessene Frist für die Erstellung des Zeugnisses zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass es sorgfältig und korrekt formuliert wird. In jedem Fall sollte der Arbeitnehmer darauf achten, dass das Zeugnis alle relevanten Informationen enthält und wohlwollend formuliert ist.
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Wie schnell muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen?
Wie schnell muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen? Gemäß § 109 GewO hat der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. In Ausnahmefällen kann die Frist auch bis zu drei Wochen betragen, wenn beispielsweise komplexe Tätigkeiten oder viele Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzliche Frist einhält, da der Arbeitnehmer ein Recht auf ein Arbeitszeugnis hat und dieses für Bewerbungen benötigt. Sollte der Arbeitgeber die Frist nicht einhalten, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um sein Recht auf ein Arbeitszeugnis durchzusetzen.
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